MPE – ANFORDERUNG, AUFGABEN, VERFÜGBARKEIT 

 

In Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom soll der Medizinphysik-Experte im Bereich der Computertomographie, der interventionellen fluoroskopischen Verfahren und der nuklearmedizinischen Diagnostik in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den fachkundigen Ärzten und dem in der technischen Durchführung eingebundenen Personal die Etablierung und Anwendung sinnvoller und optimierter Untersuchungsprotokolle vornehmen. Dabei ist die Strahlenexposition des Patienten so gering zu halten, wie dies zur Gewinnung der benötigten medizinischen Informationen sinnvoll möglich ist.

 

Die Tätigkeit des MPE in einer nuklearmedizinischen Praxis und in kleineren Krankenhäusern ohne Therapiestation hat im Wesentlichen beratenden Charakter. Sie soll den fachkundigen Arzt und die technisch Mitwirkenden dabei unterstützen, den Strahlenschutz für Patienten und Personal im Rahmen der apparativen und organisatorischen Gegebenheiten zu optimieren.

 

Die Beratung soll darauf ausgerichtet sein, nach einer initialen Optimierung der Prozeduren diese in einen kontinuierlichen Prozess zu überführen, der den Strahlenschutz bei medizinischen Expositionen auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hält.

 

Die Tätigkeit des MPE in einer radiologischen Praxis und in kleineren Krankenhäusern, die nicht über einen hauptamtlichen MPE und nur über wenige Geräte verfügen, kann über Konsultationsverträge eines in der Region tätigen MPE erfolgen.